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Beurlaubung

Eine Beurlaubung kann in einem besonders begründeten Ausnahmefall und auf Antrag von der Schule gewährt werden. Dazu gehören vorgezogene Urlaubsreisen jedoch nicht. Dieser Antrag ist rechtzeitig mit einem Formblatt, das Sie über das Sekretariat erhalten, zu stellen. Grundsätzlich haben Schüler/-innen bis zum letzten Schultag vor den Ferien am Unterricht teilzunehmen, wie aus dem Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg zu entnehmen ist. Wir möchten Sie bitten, die gültigen und Ihnen rechtzeitig vorliegenden Ferienpläne zu beachten.

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